Kostenübernahme und Finanzierung

Kostenübernahme

Übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten?

Ob Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten übernimmt, hängt ganz davon ab, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind und inwieweit eine medizinische Notwendigkeit für den Eingriff besteht.

Übernahme bei gesetzlichen Krankenversicherungen
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel keine Kosten für Augenlaser- oder Linsenbehandlungen. Weil Fehlsichtigkeiten temporär auch mit Brille oder Kontaktlinsen korrigiert werden können, stuft sie den Eingriff als Schönheits- bzw. Lifestyle-Operation ein.

Übernahme bei privaten Krankenversicherungen
Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Ihre Behandlung je nach Versicherungsbedingungen. Am besten Sie klären im Vorfeld die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenversicherung ab. Beispiele für eine Begründung sind wenn der Eingriff die Fehlsichtigkeit dauerhaft korrigiert und damit das Tragen von Brille oder Kontaktlinsen überflüssig macht oder eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.

So stellen Sie Ihren Antrag an Ihre Krankenversicherung

Sie vereinbaren nach der Beratung einen Voruntersuchungstermin bei uns im Laserzentrum
Wir erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag für die nach der Voruntersuchung vorgeschlagene Behandlungsmethode
Sie reichen den Kostenvoranschlag, ggf. Atteste und Ihren Antrag bei der Versicherung ein.
Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne ausführlich. Rufen Sie uns an unter +49 831 / 57 577 920 oder schreiben Sie uns!

Ist die Behandlung steuerlich absetzbar?

Übernimmt Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten nicht, besteht dennoch die Möglichkeit, diese komplett oder zum Teil von der Steuer abzusetzen – als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG.

Weil einer Augenlaser-Behandlung immer eine Fehlsichtigkeit – also eine Krankheit – zugrunde liegt, entschied die Oberfinanzdirektion Koblenz am 22. Juni 2006 (Information 2284 A), dass der Eingriff eine wissenschaftlich anerkannte Heilbehandlung von Fehlsichtigkeit darstellt, die auch ohne amtsärztliches Attest vom Finanzamt akzeptiert wird.

Welche Kosten Sie erstattet bekommen, hängt von Ihrer eigenen steuerlichen Situation, Ihrem Einkommen und Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Zur genauen Klärung empfehlen wir Ihnen eine steuerliche Beratung.

Finanzierung

Ist die Behandlung finanzierbar?

Im Laserzentrum Allgäu können Sie die Kosten für Ihren refraktiven Eingriff bequem in monatlichen Raten begleichen – mit der medipay-Teilzahlung.

Was ist medipay?

medipay ist eine zinsgünstige und bequeme Ratenzahlungsmöglichkeit für die Selbstkostenanteile oder Privatrechnungen bei medizinischen Leistungen – egal, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.
Die Laufzeit und Monatsrate wählen Sie selbst: Mit dem medipay-Ratenrechner (siehe unten) können Sie ganz einfach ausrechen, welche Kombination am besten zu Ihnen passt.

Was ist besonders an medipay?
medipay ist günstig, unkompliziert, schnell, individuell, diskret und bequem.

Wie funktioniert medipay?
Ganz einfach: Sie laden sich hier Ihren medipay-Finanzierungsantrag herunter. Den Antrag mailen, schicken oder faxen Sie ausgefüllt und unterzeichnet an die medipay GmbH. medipay tritt dann direkt mit Ihnen in Kontakt und übernimmt die gesamte Abwicklung inklusive Korrespondenz. Mit der Kreditgenehmigung erhalten Sie das ‚medipay-Bestätigungformular‘. Damit wird bei Eintritt der Zahlungspflicht (also nach Abschluss der Behandlung) der genehmigte Betrag zur Auszahlung an das Laserzentrum Allgäu freigegeben.

Wer kann medipay nutzen?
Die medipay-Teilzahlung steht allen Personen offen, die ihren Erstwohnsitz im Inland und keine negativen Schufa-Eintragungen haben, berufstätig oder Rentner sind und ein frei verfügbares, regelmäßiges Einkommen besitzen. Bei Studenten/Auszubildenden oder Hausfrauen kann gegebenenfalls ein zweiter Darlehensnehmer (Elternteil, Ehepartner oder Lebensgefährte aus demselben Haushalt) hinzugenommen werden, wenn er die vorgenannten Anforderungen erfüllt.

Ihre medipay-Vorteile:

  • zinsgünstige, bequeme Teilzahlung
  • nutzbar schon ab 250 €
  • vorzeitige Tilgung problemlos möglich

Sie wünschen sich weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter +49 831 / 57 577 920 oder schreiben Sie uns!